Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedinungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 11.01.2017
1. Präambel
Ziel der Zusammenarbeit zwischen dem Kunden (im folgenden Auftraggeber genannt) und der Agentur herzenswerk ist die Planung und Organisation zu Ausrichtung einer Hochzeit. Zur Erreichung dieses Ziels stehen beide Parteien in einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis.
2. Leistungsumfang der Agentur
a) Die Agentur herzenswerk plant und organisiert die Ausrichtung einer Hochzeit. Sie hat den Auftraggeber unentgeltlich über die Gestaltungsmöglichkeiten der Feierlichkeiten und die von ihr anzubietende Leistungspalette zu beraten, Erstangebot, kostenfrei.
b) Die Agentur herzenswerk wird dabei stets die wirtschaftlichsten Arrangements wählen.
c) Die Betreuung am Hochzeitstag ist mit 5 Stunden im Leistungsumfang Komplettplanung inbegriffen.
3. Leistungsumfang des Auftraggebers
a) Der Auftraggeber wird der Agentur herzenswerk das zur Verfügung stehende Budget mitteilen
b) Der Auftraggeber unterstützt die Agentur herzenswerk indem er seine Wünsche und Vorstellungen für die Ausrichtung der Hochzeit mitteilt.
c) Der Auftraggeber ist verpflichtet alle wesentlichen Auskünfte, die für die Ausrichtung einer Hochzeit erheblich sind, der Agentur herzenswerk mitzuteilen.
4. Honorar/ Vergütung
a) Das Agenturhonorar beläuft sich auf 17 % des Gesamtbudgets, zzgl. der derzeit gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.
Die Betreuung am Hochzeitstag selber ist bei Komplettplanung inbegriffen Die Betreuung am Hochzeitstag umfasst einen maximalen Stundenumfang von 5 Stunden. Eine darüber hinaus anfallende Arbeitszeit wird mit 48,00 € je Stunde gesondert in Rechnung gestellt.
b) Der Honoraranspruch beginnt bei Erteilung des Auftrags durch den Auftraggeber. Dabei sind 30 % des geplanten Gesamtbudgets, mind. aber € 500,00 bei Auftragserteilung zu zahlen. Nach 6 Monaten nach Auftragserteilung sind weitere 30 % der voraussichtlichen Gesamtsumme fällig. Zwischenrechnungen von Drittleistern sind unverzüglich ohne Abzug zu leisten. Die Restsumme ist einen Tag nach dem festgelegten Hochzeitstermin ohne Abzug sofort fällig.
Bei Abrechnung auf Stundenhonorarbasis bei Teildienstleistungen, werden € 48,00 in Rechnung gestellt. Auslagen wie z.B. Telefonkosten, Porto, Kopierkosten, usw. werden mit € 15,00 pauschal gesondert berechnet.
c) Alle Vergütungen der Agentur herzenswerk verstehen sich zzgl. der derzeit gesetzlichen Umsatzsteuer.
d) Im Falle einer Budgetanpassung wird auch das Agenturhonorar entsprechend angepasst.
e) Reisekosten
Kosten für Reisen zum Auftraggeber im Rahmen der normalen Betreuung und Location-Besichtigung werden nicht berechnet (im Großraum Köln, Bonn, Düsseldorf). Alle sonstigen Reisen, wie Übernachtungskosten, Druckabnahmen oder Reisen im besonderen Auftrag des Auftraggebers werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Dabei werden für Fahrtkosten dem Auftraggeber 0,50 € pro gefahrenen Kilometer berechnet. Sonderfahrten, wie Flüge, Bahnfahrten, Fähre, etc werden nach tatsächlich anfallenden Kosten abgerechnet.
f) Sollten veranstaltungsbedingt Gebühren (beispielsweise GEMA) anfallen, so sind diese vom Auftraggeber zu entrichten.
g) Der Anspruch auf Vergütung entfällt auch dann nicht, wenn infolge eines Umstandes, welcher die Agentur herzenswerk nicht zu vertreten hat, die Veranstaltung nicht fristgerecht oder gar nicht stattfindet. Die Agentur herzenswerk sieht den Abschluss einer Hochzeitsversicherung als empfehlenswert an.
5. Auftragsvergabe
a) Kostenvoranschlag/Erstangebot
Vor Beginn der Erteilung des Auftrags zur Planung und Ausrichtung einer Hochzeit hat die Agentur herzenswerk dem Auftraggeber einen Kostenvoranschlag in schriftlicher Form zu unterbreiten.
b) Auftragserteilung
Der Auftraggeber erteilt den Auftrag an die Agentur herzenswerk durch die Genehmigung des Kostenvoranschlags. Die Genehmigung soll grundsätzlich schriftlich erfolgen. Erfolgt sie in mündlicher Form, so soll sie in einem Besprechungsprotokoll festgehalten werden.
c) Für den Fall einer Budgetanpassung wird die Agentur herzenswerk den Auftraggeber hierüber informieren und seine Genehmigung einholen. Budgetanpassungen bedürfen der Schriftform.
6. Vertragsdauer / Rücktritt/ Kündigung
a) Der Vertrag endet mit Erbringung der letzten Leistung.
b) Dem Auftraggeber steht ein Rücktrittsrecht nur nach den Bestimmungen dieses Vertrages zu.
c) Der Auftraggeber hat das Recht den Vertrag bis spätestens 12 Wochen vor Beginn der Feierlichkeiten zu kündigen. Für diesen Fall bleibt der Auftraggeber zur Erfüllung der mit Dritten geschlossenen Verträge verpflichtet. Die Agentur herzenswerk rechnet eine bis zu diesem Zeitpunkt entstandene Aufwandentschädigung, in Form einer Stundenabrechnung von € 48,00 /Std. ab und stellt diese in Rechnung.
d) Die Agentur herzenswerk verpflichtet sich, alles Mögliche zu unternehmen, dass die Veranstaltung fristgerecht durchgeführt wird. Allein im Falle des Zahlungsverzugs und höherer Gewalt behält die Agentur herzenswerk sich das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen.
7. Mängel
Mängel und Beanstandungen sind der Agentur herzenswerk unverzüglich nach Kenntniserlangung mitzuteilen. Im Falle eines Mangels behält sich die Agentur herzenswerk das Recht zur Nachbesserung vor.
8. Haftung
a) Die Haftung von Agentur herzenswerk ist nur auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Für leicht fährlässige Pflichtverletzungen der Agentur herzenswerk und ihrer Vertreter, sowie ihrer Erfüllungsgehilfen, wird die Haftung ausgeschlossen.
b) Die Agentur herzenswerk haftet darüber hinaus nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. In diesem Falle ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
c) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens und des Körpers und der Gesundheit bleiben unberührt.
d) Die Agentur herzenswerk haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Ansprüche des Auftraggebers gegenüber Dritten sind von diesem auf seine Kosten unverzüglich direkt gegenüber dem Dritten geltend zu machen.
e) Hat die Agentur herzenswerk bezüglich der Realisierung eines Vorhabens seine Bedenken geäußert und besteht der Auftraggeber indes auf die Realisierung dessen, so haftet die Agentur herzenswerk nicht für daraus entstandene Schäden.
f) Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr. Die Frist beginnt mit Entstehung des jeweiligen Schadensersatzanspruchs und dessen Kenntniserlangung oder mit fahrlässiger Unkenntnis des Auftraggebers.
9. Daten
a) Die Agentur herzenswerk wird alle im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen, die nicht der Weitergabe an Dritte bestimmt sind, streng vertraulich behandeln.
b) Eigenwerbung
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Agentur herzenswerk zu Zwecken der Eigenwerbung Fotografien von den Feierlichkeiten (maximal drei Fotografien), Layouts von Einladungskarten oder Ablaufplänen auf der Homepage der Agentur zu veröffentlichen.
10. Zusatzleistungen
a) Sämtliche Leistungen, die nicht in diesem Vertrag ausdrücklich festgelegt worden sind, gelten als Zusatzleistungen. Solche Nebenabreden müssen separat und schriftlich vereinbart werden.
b) Zusatzleistungen sind insbesondere,
• Die Erstellung weiterer Konzepte und Angebote
• Der Abschluss einer Hochzeits- bzw. Veranstaltungsversicherung
• Leistungen eines Dritten die mit der Agentur herzenswerk kein Vertragsverhältnis führen.
11. Vertragsänderungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Absprache oder der Genehmigung durch die Agentur herzenswerk. Solche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen weiter für die Erlangung der Wirksamkeit der Schriftform.
12. Abtretungsverbot
Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag sind nur nach vorheriger Genehmigung durch die Agentur herzenswerk zulässig. Dies beinhaltet auch die gerichtliche Geltendmachung von eigenen Rechten im fremden Namen.
13. Anwendbares Recht
Es gilt das deutsche Recht.
14. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird der Sitz der Agentur herzenswerk festgelegt. Der Gerichtsstand ist somit Köln.
15. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit dieses Vertrages hiervon nicht berührt. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.